AGB

 1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der CycleLab Services AG (CycleLab) und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) im Bereich der Fahrradreparatur- und Wartungsdienstleistungen. 

2. Vertrag  

Der Vertrag zwischen CycleLab und dem Kunden kommt durch die Auftragserteilung des Kunden und deren Annahme durch den Dienstleister zustande.

Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Termin fällt eine Gebühr von 30 CHF an.  

3. Umfang der Dienstleistungen  

CycleLab bietet Reparatur- und Wartungsdienstleistungen für Fahrräder an. Die konkret zu erbringenden Leistungen werden mit dem Kunden individuell vereinbart. Zusatzarbeiten, die während der Reparatur erforderlich werden, werden nur nach Rücksprache mit dem Kunden ausgeführt, sofern nicht anders vereinbart.  

4. Preise und Zahlungsbedingungen  

Die Preise für Dienstleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach individueller Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Kosten für Ersatzteile nicht in den Reparaturpreisen enthalten.

Der Abhol- und Lieferservice ist bei Buchungen mit einem Mindestwert von 50 CHF inbegriffen. Für Buchungen unter diesem Betrag wird eine zusätzliche Servicegebühr erhoben. 

Die Bezahlung ist spätestens bei der Abholung des Velos fällig und kann in bar, per Kreditkarte, Postfinance Card, Twint oder per Rechnung erfolgen. 

5. Annahme und Lagerung  

Hat sich der Kunde entschieden, das reparierte Fahrrad selbst abzuholen, muss das reparierte Fahrrad innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht rechtzeitig, ist CycleLab berechtigt, eine Lagergebühr von 10 CHF pro Tag zu berechnen.

Wenn der Kunde sich entschieden hat, das reparierte Fahrrad liefern zu lassen, muss die Verfügbarkeit für die Lieferung des reparierten Fahrrads innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung gegeben sein. Sollte die Fahrradlieferung nicht rechtzeitig erfolgen, weil der Kunde nicht erreichbar war, ist CycleLab berechtigt, eine Lagergebühr von 10 CHF pro Tag zu berechnen.

Bei Nichtabholung innerhalb von 3 Monaten behält sich CycleLab das Recht vor, das Fahrrad zur Deckung der entstandenen Kosten zu verkaufen. 

6. Gewährleistung und Haftung  

CycleLab gewährleistet eine fachgerechte Durchführung der Arbeiten. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Abholung schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normale Abnutzung, unsachgemässe Handhabung oder nachträglich eingetretene Schäden.  

CycleLab haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Eine Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.  

7. Datenschutz  

CycleLab erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.  

8. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit  

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von CycleLab. 

9. Schlussbestimmungen  

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.